Der Tätigkeitsbereich der Kanzlei umfasst die Beratung und Prozessvertretung unter anderem in folgenden Großverfahren:
1. Luftverkehrsrecht
Die Kanzlei vertritt seit langem das Land Berlin in seinen Flughafenangelegenheiten. In den Verfahren zur Schließung der beiden innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof hat die Kanzlei das Land Berlin umfassend in allen Belangen beraten und in mehr als zwanzig Gerichtsverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zum Bundesverwaltungsgericht erfolgreich vertreten. Ferner hat die Kanzlei die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg in luftverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa zur raumordnerischen Steuerung von Flugplätzen in den Ländern Berlin und Brandenburg, beraten. Aktuell vertritt das Büro die Stadt Teltow und die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf in den Verfahren zur Festlegung der Flugrouten für den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg International.
Die Kanzlei ist darüber hinaus seit mehr als zehn Jahren im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main tätig. Sie vertritt hier die Stadt Offenbach am Main. Die Tätigkeit umfasst die Beratung sowie die Führung verwaltungsgerichtlicher Verfahren auf dem Gebiet des Raumordnungsrechts und des Luftverkehrsrechts in mehreren Normenkontrollverfahren und Klageverfahren, die gegenwärtig vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig sind.
Darüber hinaus hat die Kanzlei seit den neunziger Jahren die Stadt Rheinsberg und weitere Anliegergemeinden und Unternehmen gegen die Nutzung des sog. Bombodroms, eines ca. 140 km2 großen Heide- und Waldgebiets nördlich von Berlin, das nach dem Zweiten Weltkrieg durch die sowjetische Armee als Bombenabwurfplatz betrieben wurde und das die Bundeswehr in großem Umfang für Tiefflüge und Bombenübungen nutzen wollte, vertreten. Die Kanzlei hat gegen das Bundesverteidigungsministerium insgesamt 26 Prozesse vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht geführt. Alle dieser Verfahren wurden erfolgreich abgeschlossen. Nach dem letzten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. März 2009 hat das Verteidigungsministerium das Vorhaben endgültig aufgegeben. Die Kanzlei berät nunmehr die Anliegergemeinden hinsichtlich ihrer Ansprüche auf Herausgabe der Grundstücke, der Demunitionierung des Geländes und der Wiederherstellung der Wälder.
2. Atomrecht
Ein traditioneller Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit atomaren Anlagen, und zwar insbesondere Atomkraftwerken. Die Kanzlei hat seit den neunziger Jahren in Vertretung der Stadt Neuwied und eines Versorgungsunternehmens in insgesamt sechs erfolgreichen Großverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und dem Bundesverwaltungsgericht die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich erwirkt und berät die Mandanten seither in den Verfahren auf Stilllegung und Abbau dieses Reaktors.
Die Kanzlei hat ferner die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen langjährig mit dem Ziel der Durchsetzung atom- und strahlenschutzrechtlicher Auflagen gegenüber den Atomkraftwerken Krümmel und Stade beraten, darüber hinaus das Land Berlin hinsichtlich der Errichtung eines Forschungsreaktors im Helmholtz-Zentrum.
In Vertretung des Landes Hessen hat die Kanzlei darüber hinaus die Stilllegung der so genannten Hanauer Brennelementfabriken erfolgreich durchgesetzt.
Die Kanzlei hat ferner die Stadt Salzgitter in den Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Schacht Konrad vor dem Oberverwaltungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht vertreten. In den Verfahren zur Einlagerung von hochaktivem Abfall im Endlager Gorleben war Rechtsanwalt Dr. Geulen mehr als zwanzig Jahre für den Eigentümer des Salzstockes, Andreas Graf von Bernstorff, sowie Kirchengemeinden und Landwirten tätig. Sämtliche Versuche, Graf Bernstorff und die örtlichen Kirchengemeinden zu enteignen, wurden abgewehrt. Darüber hinaus war die Kanzlei in mehreren Verfahren wegen des Castor-Zwischenlagers Gorleben tätig.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde in den rechtlichen Auseinandersetzungen um den Abbau des ehemaligen Atomkraftwerks Greifswald und das dort entstandene Zwischenlager für atomaren Abfall beraten und in Rechtsstreiten vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Darüber hinaus hat die Kanzlei in Vertretung der Pilotenvereinigung „Cockpit“ nach mehrjährigen verwaltungsgerichtlichen Prozessen den Schutz von Piloten vor ionisierender Strahlung bei Interkontinentalflügen erfolgreich durchgesetzt.
3. Immissionsschutzrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei sind immissionsschutzrechtliche Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Kraftwerksbauten. Hierzu gehört die Vertretung von Gemeinden, Unternehmern und Anwohnern gegen das in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) geplante Steinkohlekraftwerk, ferner die Vertretung von Gemeinden und Bürgern gegen das in Mainz geplante Kohlekraftwerk. Das Vorhaben in Lubmin musste nach Abschluss der jahrelangen Planungen von dem Betreiber schließlich aufgegeben werden. Die Verfahren zu dem Kraftwerk in Mainz sind vor dem OVG Koblenz anhängig. Bereits früher hatte die Kanzlei in Klagen gegen die Errichtung der Kohlekraftwerke in Voerde (Nordrhein-Westfalen) und Buschhaus (Niedersachsen) vertreten; insbesondere für das Kohlekraftwerk Buschhaus wurde hierbei durchgesetzt, dass dieses erst nach Errichtung umfangreicher Anlagen zur Entstickung und Entschwefelung betrieben werden konnte. Ferner berät die Kanzlei das Land Berlin (Bezirk Lichtenberg) bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ansiedlung eines Kraftwerkparks (Biogasanlagen und Gaskraftwerk) des Unternehmens Vattenfall in Berlin.
Ein weiterer immissionschutzrechtlicher Schwerpunkt ist der Schutz vor Luftschadstoffen. Im Mittelpunkt stehen dabei die EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. In einem durch uns vertretenen Verfahren entschied der Europäischen Gerichtshof, dass belastete Anwohner von den zuständigen Behörden einen Aktionsplan einfordern können, der Maßnahmen enthält, mit denen die Grenzwerte zukünftig wieder eingehalten werden können. In einem anderen Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Anwohner Rechte gegenüber den Kommunen durchsetzen können, wenn sie an schwer belasteten Straßen wohnen und die Stadt untätig bleibt. Viele Städte haben nunmehr sog. Umweltzonen zur Reduzierung der Luftbelastung eingerichtet bzw. planen dies. Wir vertreten das Land Berlin in elf Musterklageverfahren, die der ADAC gegen die Berliner Umweltzone unterstützt und koordiniert; das Verwaltungsgericht hat die Klagen im Dezember 2009 abgewiesen. Derzeit sind Berufungsverfahren anhängig. Erfolgreich war ferner unsere Vertretung von Einzelpersonen zur Durchsetzung der Umweltzone in Hannover; durch Beschluss vom 16. Februar 2010 wurde der Versuch der Landesregierung, die Umweltzone in Hannover teilweise außer Kraft zu setzen, mit einer einstweiligen Anordnung untersagt.
Darüber hinaus hat die Kanzlei die Stadt Bremerhaven beraten mit dem Ziel der Verhinderung von Asbestbelastungen durch ein asbestverarbeitendes Unternehmen an der Unterweser.
4. Recht der Verkehrswege
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleien betrifft die Planung und den Bau von Eisenbahntrassen und Straßen sowie Verfahren zur Sicherung von Habitaten nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft. Die Kanzlei vertritt in diesen Verfahren Bundesländer, Anwohner und anerkannte Naturschutzverbände. Die Kanzlei berät beispielsweise das Land Berlin hinsichtlich mehrerer Planfeststellungsverfahren wie etwa zum Bau der ICE-Eisenbahnlinie „Dresdner Bahn“ sowie in mehreren komplexen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau von Straßen, wie etwa der Invalidenstraße in Berlin-Mitte. Die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg wurde zuletzt zu den Rechtsfragen der Schienenanbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg International vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten.
Ferner waren wir in den rechtlichen Auseinandersetzungen um den Bau der "Waldschlösschenbrücke" über das Dresdner Elbtal tätig. Die UNESCO teilte mit, dass eine Verwirklichung des Vorhabens einer weiteren Eintragung des Dresdner Elbtals in die UNESCO-Weltkulturerbeliste entgegensteht. Der Freistaat Sachsen sprach sich dennoch für den unverzüglichen Bau der Brücke aus. Wir haben in den kommunalrechtlichen Verfahren die Landeshauptstadt Dresden vertreten. In den Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vertraten wir verschiedene Umweltverbände, die sich für einen Tunnel statt einer Brücke einsetzen.
5. Abfall- und Entsorgungsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist die Tätigkeit auf dem Gebiet des Abfall- und Entsorgungsrechts. In diesen Verfahren ist die Kanzlei insbesondere für große und mittlere Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Bundesländer und Gemeinden tätig.
Die Kanzlei berät in diesen Rechtsfragen regelmäßig eine Vielzahl von Getränkeherstellern (wie etwa die Gerolsteiner GmbH & Co. KG), Unternehmen des Getränkefachgroßhandels und des -einzelhandels sowie deren Verbände. In diesem Zusammenhang arbeitet die Kanzlei eng mit dem Bundesverband der Privatbrauereien e.V., dem Bundesverband des Getränkefachgroßhandels e.V., dem Bundesverbands des Getränke-Einzelhandels e.V., der Stiftung Initiative Mehrweg und der Deutschen Umwelthilfe e.V. zusammen.
6. Bergrecht
Die Kanzlei hat ferner umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Bergrechts. Sie hat über viele Jahre das Land Nordrhein-Westfalen in bergrechtlichen Verfahren in Zusammenhang mit den West-Rheinischen-Tagebauen („Garzweiler II“) sowie bei der Durchsetzung einer unterirdischen Anlage zur Beseitigung von Sonderabfällen im Salzstock Borth beraten. Weitere Tätigkeiten betreffen die Vertretung von Gemeinden gegenüber der Tiefenspeicherung von Öl sowie die Vertretung von Grundeigentümern gegen Anlagen zur Tiefenspeicherung von Gas. Ferner ist die Kanzlei tätig in Zusammenhang mit so genannten CCS-Anlagen.
7. Wasserrecht
Die Kanzlei arbeitet ferner auf dem Gebiet des Wasserrechts. Hierzu zählt die Vertretung des Landes Berlin gegen Planungen des Bundes zur Erweiterung von Bundeswasserstraßen, die Vertretung von Schifffahrtunternehmen, Seeanliegern, Yachtclubs und Hotelbetrieben bei der Errichtung von Steganlagen und Liegeplätzen für Schiffe; die Kanzlei hat die gesamte Errichtung des Yachthafens „Marina Kröslin“ an der Ostsee im Auftrag ausländischer Investoren naturschutzrechtlich betreut. Ferner war die Kanzlei gutachterlich tätig für den Bund in Zusammenhang mit der geplanten Elbvertiefung in Hamburg sowie in Vertretung der Stadt Hamburg mit der Errichtung aufwendiger Anlagen zur Wasserspeicherung und zur Abfallbeseitigung. Im Auftrag von Greenpeace hat die Kanzlei darüber hinaus erfolgreich die Einleitung von toxischer Dünnsäure in die Nordsee durch ein Titanium-Werk an der Unterweser verhindert.
8. Öffentliches Baurecht (insbesondere Bebauungspläne)
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei umfasst Klageverfahren und Normenkontrollverfahren in Zusammenhang mit kommunalen Planungen wie insbesondere Bebauungsplänen; die Kanzlei vertritt in diesen Verfahren insbesondere Gemeinden und Grundeigentümer. Aktuell zählen dazu Verfahren in Potsdam („Uferweg am Griebnitzweg“), Saarbrücken (innerstädtische Bebauung des „Triller“), Rostock (Planung eines Wasserlandeplatzes), Lübeck (Bau eines Ferien-Hotel-Komplexes) und Brandenburg (gegen die Planung eines privaten Panzer-Fun-Parks).
9. Besondere Gebiete des Verwaltungsrechts
Die Kanzlei ist darüber hinaus tätig in einer Vielzahl von Verfahren auf verschiedenen Gebieten des Verwaltungsrechts. Sie vertritt das Land Berlin bei der prozessualen Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Bund auf Restitution von über hundert Grundstücken des so genannten Reichsvermögens. Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 17. Juni 2010 stattgegeben. Ferner ist die Kanzlei tätig geworden im Auftrag der Humboldt-Universität zu Berlin und der Akademie der Künste in statusrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren sowie durch die Erstellung von Gutachten. Auf dem Gebiet des Naturschutzrechts ist die Kanzlei insbesondere in Vertretung anerkannter Naturschutzverbände zur Sicherung von gemeinschaftsrechtlichen Habitaten und Vogelschutzgebieten sowie im Bereich des Artenschutzes tätig. Das Gleiche gilt für die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in mehreren verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren zur Ausweisung von Habitaten und Vogelschutzgebieten. Ferner ist die Kanzlei für Golfclubs (z.B. Golfclub Wannsee in Berlin) beratend auf dem Gebiet des Naturschutzrechts tätig.
In Verfahren zu Informationsrechten und Ansprüchen auf Akteneinsicht gegenüber Behörden vertritt die Kanzlei insbesondere Verbände und Privatpersonen. Aktuell betrifft dies zum Beispiel ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst auf Herausgabe der bisher gesperrten Akten zur Flucht von Adolf Eichmann aus Deutschland nach 1945. Das Gericht hat durch einen Grundsatzbeschluss vom 19. April 2010 entschieden, dass die Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes, mit der versucht wurde, die Offenlegung der Akten zu verhindern, rechtswidrig ist.
Rechtsanwalt Dr. Geulen war Mitglied der Delegation der deutschen Bundesregierung beim 7. Symposion des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs im Mai 2006 und hat in diesem Zusammenhang auf der Fachtagung der chinesischen Deutschlandjuristen einen Vortrag zum Thema „Die Bedeutung des Verwaltungsrechts für die Gesellschaft“ in Peking gehalten sowie einen Vortrag zum Thema „Partizipation bei Verwaltungsentscheidungen“ in Xian.
Die Kanzlei vertritt ferner in Verfahren zur Sicherung der Rechte von Privatschulen und hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Zulassung so genannter Freier Schulen durchgesetzt. Die Kanzlei ist in diesen Verfahren für die Schulträger tätig, etwa für Waldorfschulvereine und die Evangelische Kirche.
10. Schadensersatzverfahren vor deutschen und ausländischen Gerichten
Darüber hinaus ist die Kanzlei seit vielen Jahren tätig in Vertretung von über tausend Piloten, Kapitänen und Soldaten, die aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Bundeswehr und der NATO an Radargeräten verstrahlt worden sind und an malignen Karzinomen erkrankt sind. Nach umfangreichen Tätigkeiten der Kanzlei hat im Auftrag des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eine Expertenkommission unter Leitung des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz im Jahre 2005 die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verursachung dieser Erkrankungen durch die ionisierende Strahlung der Radargeräte bestätigt. Als Ergebnis der Tätigkeit der Kanzlei wurden inzwischen über 500 Soldaten (bzw. ihre Witwen und Familien) von der Bundeswehr entschädigt.
Darüber hinaus hat die Kanzlei bereits seit dem Jahre 2001 gemeinsam mit großen amerikanischen Kanzleien die Betroffenen in Schadensersatzverfahren vor verschiedenen Gerichten in den USA gegenüber den amerikanischen Herstellerunternehmen vertreten.
Der Tätigkeitsbereich der Kanzlei umfasst darüber hinaus große Schadensersatz-, Staatshaftungs- und Entschädigungsverfahren. So hat die Kanzlei über hundert Verletzte und Hinterbliebene des ICE-Zugunglücks in Eschede im Jahre 1998 vertreten, bei dem 101 Menschen getötet und mehr als einhundert weitere Personen verletzt wurden. Ebenso vertrat die Kanzlei die amerikanischen Opfer des Zugunglücks der Deutschen Bahn in Brühl, bei dem im Jahre 2000 neun Menschen getötet und über hundert verletzt wurden. Auch in diesem Verfahren wurde eng mit großen amerikanischen Kanzleien zusammengearbeitet.
11. Menschenrechte
Die Kanzlei arbeitet international in menschenrechtlichen Verfahren. Sie hat in Buenos Aires die in einer deutschen Automobilfirma tätigen früheren Arbeiter bzw. deren Witwen beraten, die in der Junta-Zeit gefoltert und ermordet wurden. Darüber hinaus ist die Kanzlei tätig geworden in Vertretung indigener Bauern in Ecuador, die durch eine von US-Firmen betriebene Ölpipeline von ihrem Land vertrieben wurden. Ferner hat die Kanzlei in mehreren Verfahren Menschenrechtsgruppen vertreten, die sich gegen die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften für ökologisch schädliche Staudämme in der Türkei und in Indien wenden. Bereits seit den achtziger Jahren war die Kanzlei darüber hinaus bei der Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber den seinerzeit in Berlin geltenden Besatzungsrechten aktiv; die Kanzlei ist aufgetreten in Verfahren vor dem US Court for Berlin, dem Appeal Court in Columbia (Washington), dem Appeal Court in Großbritannien und dem Conseil d’Etat in Paris sowie vor der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Rechtsanwalt Dr. Geulen war ferner für internationale Vereinigungen von Strafverteidigern als Prozessbeobachter und Verteidiger in einem politischen Hochverratsverfahren im Evin-Zuchthaus in Teheran (Iran) tätig. Die Kanzlei ist ständiger Berater des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).
12. Wettbewerbsrecht
Die Kanzlei ist darüber hinaus in einer großen Zahl von Verfahren tätig für Unternehmen und Verbände auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Die Kanzlei vertritt und berät in diesen Angelegenheiten die Deutsche Umwelthilfe e.V., den Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., den Verband des Getränke-Einzelhandels e.V. sowie mittelständische Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten (Kammergericht) in der gesamten Bundesrepublik.