Rechtsanwälte

CrR62 20260113

Schwerpunkte

Ein traditioneller Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung und Vertretung in atomrechtlichen Verfahren. Die Kanzlei hat in Vertretung der Stadt Neuwied und eines Versorgungsunternehmens vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1998 die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich erwirkt.

Die Kanzlei hat ferner die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen langjährig mit dem Ziel der Durchsetzung atom- und strahlenschutzrechtlicher Auflagen gegenüber den Atomkraftwerken Krümmel und Stade beraten. In Vertretung des Landes Hessen hat die Kanzlei die Stilllegung der Hanauer Brennelementfabriken erfolgreich durchgesetzt.

Die Kanzlei hat die Stadt Salzgitter in den Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Schacht Konrad vertreten. In den Verfahren zur Einlagerung von hochaktivem Abfall im Endlager Gorleben war Rechtsanwalt Dr. Geulen mehr als zwanzig Jahre für den Eigentümer des Salzstockes, Andreas Graf von Bernstorff, sowie Kirchengemeinden und Landwirten tätig. Sämtliche Versuche, Graf Bernstorff und die örtlichen Kirchengemeinden zu enteignen, wurden abgewehrt. Darüber hinaus war die Kanzlei in mehreren Verfahren wegen des Castor-Zwischenlagers Gorleben tätig.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Auseinandersetzungen um den Abbau des ehemaligen Atomkraftwerks Greifswald und das dort entstandene Zwischenlager für atomaren Abfall beraten und in Rechtsstreiten vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Baurecht.

Bundesweit werden sowohl Bauplanungsbehörden als auch Projektträger beraten und vertreten. Regelmäßig werden Wohnungs- und Gewerbebauprojekte sowohl hinsichtlich der Schaffung der bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen als auch bei dem Entwurf städtebaulicher Verträge betreut. 

Die Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Bergrechts. Sie hat das Land Nordrhein-Westfalen in bergrechtlichen Verfahren in Zusammenhang mit den West-Rheinischen-Tagebauen („Garzweiler II“) sowie bei der Durchsetzung einer unterirdischen Anlage zur Beseitigung von Sonderabfällen im Salzstock Borth beraten. Weitere Tätigkeiten betreffen die Tiefenspeicherung von Gas und Öl sowie die Förderung und den Transport von Öl und Gas.  

Die Kanzlei arbeitet im Dünge- und Düngemittelrecht.

Wir beraten Verbände und Forschungseinrichtungen zu produkt-, abfall- und umweltrechtlichen Fragen der Nährstoffrückgewinnung und des Inverkehrbringens recycelter Düngemittel. Die Kanzlei betreut zudem mehrere Klagen von Umweltverbänden, die den Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen aus der Düngemittelanwendung sowie die Reduktion der düngebedingten Emissionen in die Luft zum Gegenstand haben.

Ein Schwerpunkt sind immissionsschutzrechtliche Verfahren.

Wir haben fast alle in Deutschland geführten Verfahren zur Einhaltung von Luftgrenzwerten gerichtlich vertreten. Im Mittelpunkt standen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Dies betrifft sowohl die für das europäische Umweltrecht grundlegende „Janecek“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25. Juli 2008 – C-237/07) als auch alle durch die Deutsche Umwelthilfe geführten Verfahren, bis hin zu den Grundsatzentscheidungen des BVerwG vom 27. Februar 2018 und 27. Februar 2020, in denen geklärt wurde, dass zur Einhaltung der Grenzwerte auch Dieselfahrverbote rechtlich zulässig sind. Zuvor haben wir durch unsere Vertretung in einem Musterverfahren den Grundstein dafür gelegt, dass das Klagerecht von Umweltverbänden möglich wurden (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 zum Luftreinhalteplan Darmstadt). Darüber hinaus haben wir das Land Berlin in elf Musterklageverfahren, die der ADAC gegen die Berliner Umweltzone erfolgreich vertreten.

In den Auseinandersetzungen um den Dieselskandal in der Automobilindustrie vertritt die Kanzlei die Deutsche Umwelthilfe. Rechtsanwalt Prof. Klinger war zu diesen Fragen Gutachter des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags. In der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EuGH zu dem für das deutsche Schadensersatzrecht vor dem EuGH geführten Musterverfahren hat Rechtsanwalt Klinger am 8. März 2022 den Kläger vertreten. In einem weiteren Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH haben wir ebenfalls den Kläger vertreten. Zur Zeit sind wir in den aktuell gegen das Kraftfahrt-Bundesamt geführten Rechtsstreiten wegen der weiteren Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen tätig, bei denen eine große Zahl von Automobilherstellern beigeladen ist. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat unserer Klage in einem Musterverfahren gegen VW im September 2025 stattgegeben; das Verfahren wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt. 

Die Kanzlei vertritt die Deutsche Umwelthilfe in einer Klage auf Fortschreibung des Nationalen Luftreinhalteprogramms, in der es um die Durchsetzung der NEC-Richtlinie zur Emissionsreduktion für ausgewählte Luftschadstoffe geht. Das OVG Berlin-Brandenburg hat der Klage am 15. Juli 2024 stattgegeben, die Revision des Bundes ist vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Die Kanzlei ist in vielen Verfahren zum Recht der Informationsfreiheit tätig. Die Verfahren beziehen sich sowohl auf das Informationsfreiheitsgesetz, dass Umweltinformationsgesetz als auch das Verbraucherinformationsgesetz sowie, so vorhanden, landesrechtliche Informationsfreiheitsrechte.

Dies betraf zum Beispiel ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst auf Herausgabe der bisher gesperrten Akten zur Flucht von Adolf Eichmann aus Deutschland nach 1945. Das Gericht hat durch Grundsatzbeschlüsse vom 19. April 2010 und 2. Februar 2012 entschieden, dass die Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes, mit der versucht wurde, die Offenlegung der Akten zu verhindern, rechtswidrig ist.

 

Wir vertreten in Infrastrukturangelegenheiten, insbesondere zu Straßen und Eisenbahnen, zu denen Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind. 

Zur Aufrechterhaltung der Bodenseeanbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof (sog. Gäubahn) vertreten wir aktuell die Deutsche Umwelthilfe gegen das Eisenbahn-Bundesamt.

In den Rechtsstreiten um den Bau der Waldschlösschenbrücke über das Dresdner Elbtal haben wir die Landeshauptstadt Dresden und Naturschutzverbände vertreten, die sich für einen Tunnel statt einer Brücke einsetzten. Die UNESCO teilte mit, dass eine Verwirklichung des Vorhabens einer weiteren Eintragung des Dresdner Elbtals in die UNESCO-Weltkulturerbeliste entgegensteht. Der Freistaat Sachsen sprach sich dennoch für den unverzüglichen Bau der Brücke aus, was den Entzug des Welterbetitels zur Folge hatte.

Die Kanzlei arbeitet international zum Schutz der Menschenrechte.

Im Auftrag von Amnesty International, Brot für die Welt und Germanwatch wurde 2016 (gemeinsam mit Prof. Markus Krajewski) ein Rechtsgutachten zur Normierung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gefertigt, welches eine Grundlage für die im Jahr 2021 erfolgte Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) war.

Die Kanzlei berät regelmäßig Verbände wie das European Center for Constitutional and Human Rights und die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. Nähere Informationen zu Menschenrechtsmandaten finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Link „pro bono“.

Die Kanzlei ist in Verfahren zum Klimaschutz aktiv.

Prominente Beispiele sind zwei durch uns vertretene (von insgesamt vier erhobenen) Verfassungsbeschwerden für stärkere Anstrengungen zum Schutz des Klimas.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden durch Beschluss vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) in wesentlichen Teilen stattgegeben:

Bundesverfassungsgericht – Presse – Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer dieser Verfahren wurden am 14. Oktober 2023 für die Führung dieser Rechtsstreite mit dem Fritz-Bauer-Preis 2023 ausgezeichnet: Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2023 – Humanistische Union (humanistische-union.de).

Wegen der am 15. Juli 2024 in Kraft getretenen Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes haben wir am 16. Juli 2024 für einen Umweltschutzverband und elf Jugendliche eine weitere Verfassungsbeschwerde erhoben und auf 201 Seiten begründet, warum die Gesetzesänderung mit verfassungsrechtlichen Vorgaben unvereinbar ist.

Zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem Klimaschutzgesetz vertreten wir die Deutsche Umwelthilfe in Verfahren gegen den Bund wegen der Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem KSG. Zwei Verfahren haben die Aufstellung eines Klimaschutzprogramms, welches die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele des Gesetzes enthält, zum Inhalt und wurden am 16. Mai 2024 vor dem OVG Berlin-Brandenburg gewonnen. Die gegen eines dieser Verfahren eingelegte Revision des Bundes wurde durch das Bundesverwaltungsgericht am 26. Januar 2026 zurückgewiesen.  

Anhängig sind darüber hinaus Klagen, die zum Ziel haben, dass Deutschland seine aus dem europäischen Unionsrecht ergebenden Verpflichten einhält.

Gegen das Land Baden-Württemberg und andere Bundesländer führen wir Verfahren zur Einhaltung der jeweiligen Landesklimaschutzgesetze.

Gegen mehr als 20 große Unternehmen führten wir Auseinandersetzungen wegen der irreführenden Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“.

Darüber hinaus beraten  wir in Verfahren mit klimaschutzrechtlichem Bezug, etwa bei der energetischen Sanierung von Denkmalschutzobjekten oder der Planung von klimafreundlichen Energieerzeugungsanlagen.

Wir vertreten regelmäßig Kommunen in kommunalrechtlichen Angelegenheiten.

Ebenso arbeiten wir in Verfahren gegen Kommunen, wenn diese einen kommunalrechtlichen Bezug haben.

Wir sind im Kreislaufwirtschaftsrecht tätig.

Die Kanzlei berät in diesen Rechtsfragen regelmäßig Getränkeher­steller, Unternehmen des Getränkehandels sowie deren Verbände. In diesem Zusammenhang arbeitet die Kanzlei mit der Stiftung Initiative Mehrweg und der Deutschen Umwelthilfe e.V. zusammen.

Die auf das Lebensmittelrecht spezialisierte Verbraucherschutzorganisation foodwatch e.V. wird regelmäßig von uns vertreten und beraten.

Wir vertreten aktuell den Landkreis Freising, die Stadt Freising sowie eine Kommune und mehrere Anwohner in einem vor dem Bundesverwaltungsgericht geführten Verfahren gegen die Feststellung, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb einer 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen nicht wegen Ablaufs der dafür geltenden 10-Jahres-Frist außer Kraft getreten ist.

In der Vergangenheit hat die Kanzlei das Land Berlin in seinen Flughafenangelegenheiten vertreten. Dies betraf u.a. die Verfahren zur Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof. Ferner haben wir die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg in luftverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa zur raumordnerischen Steuerung von Flugplätzen in den Ländern Berlin und Brandenburg, beraten. Mehrere Gemeinden wurden in den Verfahren zur Flugroutenfestlegung für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg vor Gericht vertreten, ebenso das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem luftverkehrsrechtlichen Rechtsstreit. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wurde in mehreren Verfahren zum Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vertreten. Wir waren darüber hinaus in den Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main tätig und vertraten die Stadt Offenbach.

Darüber hinaus hat die Kanzlei die Stadt Rheinsberg und weitere Anliegergemeinden gegen die Nutzung des sog. Bombodroms vertreten. Dabei handelte es sich um ein ca. 140 km2 großen Heide- und Waldgebiets nördlich von Berlin, das nach dem Zweiten Weltkrieg durch die sowjetische Armee als Bombenabwurfplatz betrieben wurde und das die Bundeswehr in großem Umfang für Tiefflüge und Bombenübungen nutzen wollte. Gegen das Bundesverteidigungsministerium wurden dazu insgesamt 26 Prozesse geführt, die alle erfolgreich abge­schlossen wurden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. März 2009 hat das Verteidigungsministerium die Nutzung aufgegeben.

Die Betreuung von Infrastrukturangelegenheiten, aber auch die Klagen von Umweltvereinigungen oder Kommunen gegen Infrastrukturvorhaben haben häufig naturschutzrechtliche Fragen zum Inhalt.

Das Naturschutzrecht ist daher regelmäßiger Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Wir sind in äußerungsrechtlichen Verfahren tätig, soweit sie das öffentliche Recht betreffen. Dies betrifft Äußerungen öffentlicher Stellen gegenüber und zu Bürgern, die einen Eingriff in ihre Rechte darstellen können. Beispielhaft zu nennen ist die Vertretung von Jan Böhmermann gegen die Bundeskanzlerin wegen Äußerungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines erkennbar satirischen Gedichts. In verschiedenen Auseinandersetzungen dieser Art vertreten wir das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit.

Die Kanzlei berät zu Rechtsfragen der Regulierung von Pestiziden und weiteren Gefahrstoffen.

Die Kanzlei betreut zudem Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen die Zulassungen verschiedener Pflanzenschutzmittel.

Wegen der Genehmigung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen auf EU-Ebene vertreten wir die Deutsche Umwelthilfe in mehreren Verfahren gegen die EU-Kommission.

Das Raumordnungsrecht ist wird von uns bearbeitet.

Wir haben in der Vergangenheit sowohl Landesplanungsbehörden der Länder als auch Kommunen in landesplanerischen Fragestellungen beraten und vertreten. In den rechtsgrundsätzlichen gerichtlichen Verfahren zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg haben wir die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg vertreten.

Die Kanzlei vertritt in Verfahren zur Sicherung der Rechte von Privatschulen und hat vor dem Bundesverfassungsgericht grundlegende Rechte Freier Schulen durchgesetzt. Die Kanzlei ist in diesen Verfahren für die Schulträger tätig, etwa für Waldorfschulen und andere Freie Schulen, wie die Berlin Metropolitan School.

Wir sind in staatshaftungsrechtlichen Verfahren sowohl für die öffentliche Hand als auch für Kläger tätig. So vertraten wir den Rechtsdienstleister MyRight in Staatshaftungsverfahren wegen der Insolvenz des Reiseunternehmens Thomas Cook.

Darüber hinaus vertrat die Kanzlei über tausend Soldaten, die aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Bun­deswehr an Radargeräten durch Röntgenstrahlung geschädigt und an Karzinomen erkrankt sind. Im Auftrag des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages hat eine Expertenkommission unter Leitung des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz im Jahre 2005 die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verursachung dieser Erkrankungen durch die Strahlung der Radargeräte bestätigt. Im Ergebnis wurden über 500 Soldaten (bzw. ihre Witwen und Familien) entschädigt.

Der Tätigkeitsbereich der Kanzlei umfasst Schadensersatzverfahren. So hat die Kanzlei die meisten Hinterbliebenen des ICE-Zugunglücks in Eschede im Jahre 1998 vertreten, bei dem 101 Menschen getötet und mehr als einhundert Personen verletzt wurden. Ebenso vertrat die Kanzlei die amerikanischen Opfer des Zugunglücks der Deutschen Bahn in Brühl, bei dem im Jahre 2000 neun Menschen getötet und über hundert verletzt wurden.

Wir vertreten regelmäßig bundesweit im Straßenverkehrsrecht. Dies betrifft vor allem Verfahren zur Ausweisung von Fahrradstraßen, Fußgängerzonen und anderen Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit und/oder dem Umwelt- und Gesundheitsschutz dienen. Bundesländer, Kommunen und Verbände werden bundesweit von uns zu diesen Fragen beraten.

Wir vertreten seit vielen Jahren verschiedene anerkannte Verbraucherschutzverbände, darunter den Deutsche Umwelthilfe e.V. und foodwatch e.V.

Die Kanzlei arbeitet regelmäßig in verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen, sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor Landesverfassungsgerichten.

Beispielhaft sind an aktuellen oder vergangenen Verfahren zu nennen:

  • Vertretung des Landes Berlin in den vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof Berlin geführten Auseinandersetzungen zum sogenannten Mietendeckel in Berlin;
  • Vertretung von Jugendlichen der Bewegung „Fridays for Future“ vor dem Bundesverfassungsgericht wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen;
  • Vertretung von Bürgern vor dem Bundesverfassungsgericht wegen unzureichender staatlicher Bemühungen zur Luftreinhaltung;
  • Vertretung des Landes Berlin in dem vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Verfahren zum sogenannten Zensus;
  • Verschiedene Verfahren zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, zur Meinungsfreiheit, zur Versammlungsfreiheit und/oder zu Volksinitiativen;
  • Vertretung von Fraktionen des Abgeordnetenhauses vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin.

Die Kanzlei berät und vertritt in Fragen des Volksabstimmungsrechts. Dies betrifft beispielsweise den Entwurf von Gesetzen für Volksinitiativen und deren Vertretung vor den Gerichten der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Kanzlei berät und betritt in wahlrechtlichen Auseinandersetzungen und zum Recht der Untersuchungsausschüsse.

Wir arbeiten im Wasserrecht.

Hierzu zählte die Vertretung des Landes Berlin gegen Planungen des Bundes zur Erweiterung von Bundeswasserstraßen, die Vertretung von Schifffahrtunternehmen, Seeanliegern, Yachtclubs und Hotelbetrieben bei der Errichtung von Steganlagen und Liegeplätzen für Schiffe. Ferner waren wir tätig für den Bund in Zusammenhang mit der geplanten Elbvertiefung in Hamburg sowie in Vertretung der Stadt Hamburg mit der Errichtung aufwendiger Anlagen zur Wasserspeicherung und zur Abfallbeseitigung. Im Auftrag von Greenpeace hat die Kanzlei die Einleitung von toxischer Dünnsäure in die Nordsee durch ein Titanium-Werk an der Unterweser verhindert.

Aktuell vertreten wir die Deutsche Umwelthilfe e.V. in mehreren Klagen gegen den Bund und verschiedene Bundesländer zur Einhaltung unionsrechtlicher Gewässerschutzziele. Mehrere Verfahren richten sich auf die Anpassung der Maßnahmenprogramme, die von den Ländern zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen sind: Das OVG Lüneburg hat dem Musterverfahren, welche die Nitratbelastung des Grundwassers im niedersächsischen und nordrhein-westfälischen Einzugsgebiet der Ems betraf, in einem Grundsatzurteil vom 21. November 2023 stattgegeben: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen wasserrechtliches Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems nachbessern | Nds. Oberverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision durch Urteil vom 6. März 2025 überwiegend zurückgewiesen und eine offene Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt:  Pressemitteilung Nr. 15/2025 | Bundesverwaltungsgericht.

Eine weitere Klage gegen Schleswig-Holstein betrifft den Pestizideintrag in Gewässer. Ein weiteres Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen bezieht sich auf die grenzwertüberschreitenden Quecksilbergehalte in Fischen.

Zwei Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland richten sich auf die Verschärfung des Nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, welches nach der europäischen Nitratrichtlinie zu erstellen ist.