Verfassungsrecht
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Die Kanzlei arbeitet regelmäßig in verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen, sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor Landesverfassungsgerichten.
Beispielhaft sind zu nennen:
- Vertretung des Landes Berlin in den vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof Berlin geführten Auseinandersetzungen zum sogenannten Mietendeckel in Berlin;
- Vertretung von Jugendlichen der Bewegung „Fridays for Future“ vor dem Bundesverfassungsgericht wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen;
- Vertretung des Landes Berlin in dem vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Verfahren zum sogenannten Zensus;
- Verfahren zum Recht auf rechtliches Gehör, zur Meinungsfreiheit, zur Versammlungsfreiheit und/oder zu Volksinitiativen.