Klimaschutzrecht

Kanzleiräume Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Die Kanzlei ist seit mehreren Jahren in Verfahren zum Klimaschutz aktiv.

Prominente Beispiele sind zwei durch uns vertretene (von insgesamt vier erhobenen) Verfassungsbeschwerden für stärkere Anstrengungen zum Schutz des Klimas.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden durch Beschluss vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.), bekanntgegeben am 29. April 2021, in wesentlichen Teilen stattgegeben:

Bundesverfassungsgericht – Presse – Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer dieser Verfahren wurden am 14. Oktober 2023 für die Führung dieser Rechtsstreite mit dem Fritz-Bauer-Preis 2023 ausgezeichnet: Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2023 – Humanistische Union (humanistische-union.de).

Da die gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) weiterhin unzureichend sind, führen wir aktuell für Jugendliche und junge Erwachsene ein Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In einer weiteren am 25. Oktober 2023 anhängig gemachten Verfassungsbeschwerde vertreten wir zwei Jugendliche vor dem Bundesverfassungsgericht, die von der Bundesregierung die Schließung der im Klimaschutzprogramm verbliebenen Lücke bei den notwendigen Minderungen der Treibhausgasmengen fordern. 

Zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem Klimaschutzgesetz vertreten wir die Deutsche Umwelthilfe in fünf Verfahren gegen den Bund vor dem OVG Berlin-Brandenburg wegen der Verletzung der Verpflichtungen aus dem KSG. Zwei Verfahren haben die Aufstellung eines Klimaschutzprogramms, welches die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele des Gesetzes enthält, zum Inhalt. Zwei Verfahren sind auf die Verabschiedung von Sofortprogrammen für den Gebäude- und Verkehrssektor ausgerichtet – den Klagen wurde durch Urteilen vom 30. November 2023 stattgegeben. Ein weiteres Verfahren betrifft die Verpflichtungen des Bundes nach § 3a KSG für den sog. LULUCF-Sektor.

Gegen das Land Baden-Württemberg und den Freistaat Bayern haben wir Verfahren wegen der Klimaschutzprogramme nach dem Klimaschutzgesetz der beiden Länder geführt. Gegen das Land Niedersachsen haben wir wegen der inhaltlich ungenügenden Klimaschutzstrategie geklagt und einen Vergleich geschlossen, nach dem das Land das Klimaschutzgesetz nachbessern will.

Gegen die Unternehmen Mercedes-Benz AG, BMW AG und Wintershall Dea AG machen wir Ansprüche zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen vor Zivilgerichten geltend.

Gegen mehr als 20 große Unternehmen führen wir gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der irreführenden Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“. 

Darüber hinaus beraten und vertreten wir in einer Reihe anderer Verfahren mit klimaschutzrechtlichem Bezug, etwa bei der energetischen Sanierung von Denkmalschutzobjekten oder der Planung von klimafreundlichen Energieerzeugungsanlagen.