Klimaschutzrecht
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Die Kanzlei ist seit mehreren Jahren in Verfahren zum Klimaschutz aktiv.
Prominente Beispiele sind zwei durch uns vertretene (von insgesamt vier erhobenen) Verfassungsbeschwerden für stärkere Anstrengungen zum Schutz des Klimas.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden durch Beschluss vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.), bekanntgegeben am 29. April 2021, in wesentlichen Teilen stattgegeben:
Da die gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) weiterhin unzureichend sind, führen wir aktuell für Jugendliche und junge Erwachsene ein Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem Klimaschutzgesetz vertreten wir die Deutsche Umwelthilfe in fünf Verfahren gegen den Bund vor dem OVG Berlin-Brandenburg wegen der Verletzung der Verpflichtungen aus dem KSG. Zwei Verfahren haben die Aufstellung eines Klimaschutzprogramms, welches die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele des Gesetzes enthält, zum Inhalt. Zwei Verfahren sind auf die Verabschiedung von Sofortprogrammen für den Gebäude- und Verkehrssektor ausgerichtet. Ein weiteres Verfahren betrifft die Verpflichtungen des Bundes nach § 3a KSG für den sog. LULUCF-Sektor.
Gegen das Land Baden-Württemberg führen wir ein Verfahren wegen eines fehlenden Klimaschutzprogramms nach dem Klimaschutzgesetz des Landes. Gegen den Freistaat Bayern und das Land Niedersachsen klagen wir wegen der inhaltlich ungenügenden Klimaschutzstrategie.
Gegen die Unternehmen Mercedes-Benz AG, BMW AG und Wintershall Dea AG machen wir Ansprüche zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen vor Zivilgerichten geltend.
Gegen mehr als 10 große Unternehmen führen wir gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der irreführenden Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“.