Recht der Planung von Infrastrukturanlagen

Kanzleiräume Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Wir arbeiten zu Planungen von Infrastrukturvorhaben wie Eisenbahntrassen und Straßen. Die Kanzlei berät das Land Berlin regelmäßig in straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Angelegenheiten. Dies betrifft Planfeststellungsverfahren, aber auch gerichtliche Verfahren, die von Klägern gegen Fahrradstraßen, Fußgängerzonen oder andere Verkehrsberuhigungen geführt werden. Die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg wurde zur Schienenanbindung des BER vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten.

In den Rechtsstreiten um den Bau der Waldschlösschenbrücke über das Dresdner Elbtal haben wir die Landeshauptstadt Dresden und Naturschutzverbände vertreten, die sich für einen Tunnel statt einer Brücke einsetzten. Die UNESCO teilte mit, dass eine Verwirklichung des Vorhabens einer weiteren Eintragung des Dresdner Elbtals in die UNESCO-Weltkulturerbeliste entgegensteht. Der Freistaat Sachsen sprach sich dennoch für den unverzüglichen Bau der Brücke aus, was den Entzug des Welterbetitels zur Folge hatte.