Recht der Planung von Infrastrukturanlagen

Kanzleiräume Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Wir vertreten in Infrastrukturangelegenheiten, insbesondere zu Straßen und Eisenbahnen. Dies betrifft aktuell vor allem straßenverkehrsrechtliche Verfahren zur Ausweisung von Fahrradstraßen, Fußgängerzonen und anderen Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit und/oder dem Umwelt- und Gesundheitsschutz dienen. Bundesländer, Kommunen und Verbände werden bundesweit von uns zu diesen Fragen beraten. Zur Aufrechterhaltung der Bodenseeanbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof (sog. Gäubahn) vertreten wir aktuell die Deutsche Umwelthilfe in einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen das Eisenbahn-Bundesamt.

In den Rechtsstreiten um den Bau der Waldschlösschenbrücke über das Dresdner Elbtal haben wir die Landeshauptstadt Dresden und Naturschutzverbände vertreten, die sich für einen Tunnel statt einer Brücke einsetzten. Die UNESCO teilte mit, dass eine Verwirklichung des Vorhabens einer weiteren Eintragung des Dresdner Elbtals in die UNESCO-Weltkulturerbeliste entgegensteht. Der Freistaat Sachsen sprach sich dennoch für den unverzüglichen Bau der Brücke aus, was den Entzug des Welterbetitels zur Folge hatte.