Immissionsschutzrecht

Kanzleiräume Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei sind immissionsschutzrechtliche Verfahren.

Hierzu gehörte die Vertretung von Gemeinden gegen verschiedene Kohlekraftwerke. Ferner hat die Kanzlei das Land Berlin bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ansiedlung eines Gaskraftwerks zum Ersatz eines Braunkohlekraftwerks beraten.

Ein Mandatsschwerpunkt ist der Schutz vor Luftschad­stoffen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Unsere Kanzlei hat in der für das europäische Umweltrecht grundlegenden „Janecek“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25. Juli 2008 – C-237/07) den Kläger vertreten. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. haben wir in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte in Deutschland vertreten. Das BVerwG hat in Grundsatzentscheidungen vom 27. Februar 2018 und 27. Februar 2020 bestätigt, dass zur Einhaltung der Grenzwerte auch Dieselfahrverbote rechtlich zulässig sind. Wenige Jahre zuvor haben wir durch unsere Vertretung in einem anderen Musterverfahren den Grundstein dafür gelegt, dass das Klagerecht von Umweltverbänden deutlich ausgeweitet wurde (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 zum Luftreinhalteplan Darmstadt). Wir haben das Land Berlin in elf Musterklageverfahren, die der ADAC gegen die Berliner Umweltzone unterstützt und vertreten; die Klagen wurden abgewiesen.

In den Auseinandersetzungen um den Dieselskandal bei VW und anderen Automobilherstellern vertritt die Kanzlei die Deutsche Umwelthilfe. Rechtsanwalt Prof. Klinger war zu diesen Fragen Gutachter des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags. In der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EuGH zu dem für das deutsche Zivilrecht vor dem EuGH geführten Musterverfahren hat Rechtsanwalt Klinger am 8. März 2022 den Kläger vertreten. Aktuell werden gegen das Kraftfahrt-Bundesamt mehrere Rechtsstreite wegen der weiteren Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen geführt, bei denen eine große Zahl von Automobilherstellern beigeladen ist.

Die Kanzlei vertritt zudem die Deutsche Umwelthilfe in einer Klage auf Fortschreibung des Nationalen Luftreinhalteprogramms, in der es um die Durchsetzung der Vorgaben der NEC-Richtlinie zur Emissionsreduktion für ausgewählte Luftschadstoffe geht.