Luftverkehrsrecht

Kanzleiräume Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Die Kanzlei hat das Land Berlin in seinen Flughafenangelegenheiten vertreten. In den Verfahren zur Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof hat die Kanzlei das Land Berlin in mehr als zwanzig Gerichtsverfahren erfolgreich vertreten. Ferner hat die Kanzlei die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg in luftverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa zur raumordnerischen Steuerung von Flugplätzen in den Ländern Berlin und Brandenburg, beraten. Die Stadt Teltow und die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf wurden in den Verfahren zur Festlegung einer Flugroute für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg vor Gericht vertreten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird in einem luftverkehrsrechtlichen Rechtsstreit vertreten. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wurde in mehreren Verfahren zum Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vertreten.

Die Kanzlei war darüber hinaus in den Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main tätig und vertrat die Stadt Offenbach am Main.

Darüber hinaus hat die Kanzlei die Stadt Rheinsberg und weitere Anliegergemeinden gegen die Nutzung des sog. Bombodroms, eines ca. 140 km2 großen Heide- und Waldgebiets nördlich von Berlin, das nach dem Zweiten Weltkrieg durch die sowjetische Armee als Bombenabwurfplatz betrieben wurde und das die Bundeswehr in großem Umfang für Tiefflüge und Bombenübungen nutzen wollte, vertreten. Gegen das Bundesverteidigungsministerium wurden insgesamt 26 Prozesse geführt. Alle verfahren wurden erfolgreich abge­schlossen. Nach dem letzten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. März 2009 hat das Verteidigungsministerium die Nutzung aufgegeben.