Luftverkehrsrecht
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Wir vertreten aktuell den Landkreis Freising, die Stadt Freising sowie eine Kommune und mehrere Anwohner in einem vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geführten Verfahren gegen die Feststellung, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb einer 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen nicht wegen Ablaufs der dafür geltenden 10-Jahres-Frist außer Kraft getreten ist.
In der Vergangenheit hat die Kanzlei das Land Berlin in seinen Flughafenangelegenheiten vertreten. Dies betraf u.a. die Verfahren zur Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof. Ferner haben wir die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg in luftverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa zur raumordnerischen Steuerung von Flugplätzen in den Ländern Berlin und Brandenburg, beraten. Mehrere Gemeinden wurden in den Verfahren zur Flugroutenfestlegung für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg vor Gericht vertreten, ebenso das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem luftverkehrsrechtlichen Rechtsstreit. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wurde in mehreren Verfahren zum Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vertreten. Wir waren darüber hinaus in den Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main tätig und vertraten die Stadt Offenbach.
Darüber hinaus hat die Kanzlei die Stadt Rheinsberg und weitere Anliegergemeinden gegen die Nutzung des sog. Bombodroms vertreten. Dabei handelte es sich um ein ca. 140 km2 großen Heide- und Waldgebiets nördlich von Berlin, das nach dem Zweiten Weltkrieg durch die sowjetische Armee als Bombenabwurfplatz betrieben wurde und das die Bundeswehr in großem Umfang für Tiefflüge und Bombenübungen nutzen wollte. Gegen das Bundesverteidigungsministerium wurden dazu insgesamt 26 Prozesse geführt, die alle erfolgreich abgeschlossen wurden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. März 2009 hat das Verteidigungsministerium die Nutzung aufgegeben.