Der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen ist in einer Serie von Umwelt-Prozessen zum Behördenschreck Nummer eins avanciert.

(Der Spiegel 1.7.1985)

Wenn sich Reiner Geulen, 42, in deutschen Behörden umtut, stößt er fast immer auf ein ausgeprägtes Reinlichkeitsbedürfnis: „Die niederen Chargen laufen mit Handtuch und Seife über den Flur, bei den höheren ist die Naßzelle gleich im Zimmer.“

Sehen sich die Gesprächspartner dann als Kontrahenten in Prozessen gegen umweltschädigende Großanlagen wieder – der Berliner Anwalt einsam auf der Klägerbank, auf der Beklagtenseite jeweils bis zu fünf Reihen Amtsjuristen und Fachbeamte -, wird meistens offenbar, daß sich die Beamtenschaft, so Geulen, „ihre Hände gern in Unschuld wäscht“.

In Verwaltungsgerichtsverfahren gelingt dem beharrlich nachhakenden Anwalt immer wieder der Nachweis, daß es zwischen Umweltämtern und Umweltschädigern an der „gehörigen Distanz, Neutralität und Unabhängigkeit“ mangelt. Geulen nennt das eine „Verklebtheit“ von Betreibern und Genehmigungsbehörden, eine „Amalgamierung“.

Der parteilose Sozius des Grünen-Bundestagsabgeordneten Otto Schily hat sich wie kaum ein Advokaten-Kollege sonst den Ruf eines „allseits gefürchteten Umwelt-Anwalts“ („Süddeutsche Zeitung“) erworben, dessen Auftritte „Behörden in Angst und Schrecken“ versetzen („Berliner Morgenpost“).

Umweltaffären spürt der promovierte Jurist (Dissertationsthema: „Die Personalakte in Recht und Praxis“) seit nunmehr zehn Jahren nach. Umweltschützern ist Geulens bundesweit einmalige Prozeßserie in Stichworten geläufig: Gorleben, Buschhaus, Schießplatz Gatow, Fall Sonnenschein.

Selbst wenn er nicht immer obsiegte, zumeist gelang es ihm, den „schmalen Spielraum der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Konfliktbewältigung im Umweltrecht“ (Geulen) im Interesse Umweltgeschädigter auszuschöpfen.

Auf Biß und juristische Qualifikation des Berliners setzen Mandanten quer durch alle politischen Lager – vom CDU-Bürgermeister bis zum linken Bürgerinitiativler, vom Villenbesitzer bis zum Hausbesetzer. Geulen wird gerufen, wenn es um Atomanlagen oder bedrohte Naturschutzgebiete geht, um Panzerübungsplätze oder, wie letzten Monat, um die Berliner Akku-Fabrik „Sonnenschein“, wo er vier Anrainer gegen den Familienbetrieb des Bundespostministers Schwarz-Schilling vertritt.

Als Prozeßvertreter der niedersächsischen Stadt Rehburg-Loccum erwirkte Geulen die gerichtliche Schließung der Sondermülldeponie Münchehagen, wegen Grundwasservergiftung. An der 200 Kilometer langen Trasse einer geplanten Autobahn vom Ruhrgebiet nach Emden („Friesenspieß“) wohnen gleich Dutzende von Geulen-Mandanten – Gemeinden, Landwirte, Initiativen.

Im Gorleben-Komplex, den Geulen seit 1978 anwaltlich betreut, verhinderte eine Gerichtsentscheidung im Frühjahr dieses Jahres die Inbetriebnahme des schon fertiggestellten Lagers für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken. Im Verfahren um das geplante Endlager im Gorlebener Salzstock steht die Entscheidung bevor.

Allein in Berlin wurden seit 1975 auf Klagen diverser von Geulen vertretener Bürgerinitiativen drei Kraftwerksbauten verhindert und eines nur nach scharfen Gerichtsauflagen gestattet. Der Standort für ein Großkraftwerk im Spandauer Forst, konzipiert für 1200 Megawatt Leistung, annähernd das Vierfache der Kapazität des niedersächsischen Kraftwerks Buschhaus, mußte nach vier Prozeßläufen völlig aufgegeben werden.

In der Buschhaus-Auseinandersetzung sorgte das einstige Führungsmitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) für ein Novum in der Gerichtsgeschichte: Er präsentierte eine Klägerin aus der DDR. Trotz vorläufiger Niederlage im zweiten Rechtsgang blieb die Geulen-Taktik nicht ohne Erfolg.

Unmittelbar vor der geplanten Inbetriebnahme hatte das Verwaltungsgericht einen Betriebsstopp verfügt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob ihn im März dieses Jahres auf, nicht ohne zuvor eine Vielzahl von Geulen geforderter Auflagen zu verfügen. Der Anwalt legte Verfassungsbeschwerde ein, die „größte Dreckschleuder der Nation“ (Umweltschützer-Parole) ist noch immer nicht ans Netz gegangen.

In Berlin und Washington mußten sich diverse Instanzen mit Geulen-Klagen gegen Wohnhäuser für amerikanische Offiziere am Rande eines Landschaftsschutzgebietes befassen. Ergebnis: ein grundsätzliches Zugeständnis der USA, daß Berliner bei Verletzung von Freiheit, Leben und Eigentum zur Klage gegenüber amerikanischem Militär befugt sind. Einen solchen Anspruch hofft Geulen als Vertreter verschiedener Kläger gegen den britischen Groß-Schießplatz in Berlin-Gatow nun auch in London durchzusetzen.

Solcherlei Rechtspflege betreibt der Anwalt, der vor Gericht stets sachlich wie ein Buchhalter auftritt, in der Form verbindlich und in der Sache verbissen. Seine Schriftsätze bestechen, wie auch Prozeßgegner einräumen, durch Präzision und Perfektion. So mancher Verwaltungsjurist scheiterte schon an Geulens profunder Kenntnis auch der Fußangeln des einschlägigen Rechtsinstrumentariums.

Beispiel Sonnenschein: Während das Amt des Umweltsenators Horst Vetter dem Berliner Schwarz-Schilling-Werk bescheinigte, der Betrieb habe sich „weder in der Vergangenheit noch jetzt rechtswidrig verhalten“, spürte Geulen Gegenbelege auf.

Als Beweis für jahrelanges Produzieren mit ungenehmigten Anlagen präsentierte der Anwalt „umfangreiche und detaillierte Erklärungen von früheren und jetzigen Mitarbeitern des Betriebes“. Das Verwaltungsgericht akzeptierte, im Eilverfahren, den Nachweis.

Irritiert durch solche Durchmarschtaktik, hatte bereits Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht den Anwalt als SEW-Mitglied verdächtigt. Albrecht mußte revozieren. Selbst der liberal-konservative „Tagesspiegel“ empfahl der CDU, ihren hannoverschen Spitzenpolitiker nicht mehr „ohne Entschwafelungsanlagen in Betrieb gehen zu lassen“.

Womöglich wird Geulen der Union eines Tages auch als Politiker zu schaffen machen. Für den Fall eines rot-grünen Wahlsieges im kommenden Jahr haben niedersächsische Emissäre aus beiden Lagern bei dem Schily-Sozius bereits vorgefühlt, ob er für ein Ministeramt zur Verfügung steht.

Doch der ziert sich einstweilen. Zum einen, sagt er, „schmeckt mir nicht das Kantinenessen“. Zum anderen glaubt er, auch weiterhin als Anwalt „mehr verhindern zu können“.
Aus: DER SPIEGEL 27/1985

URL: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513639.html